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In der Schweiz ist das Schuldrecht im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Die Verpflichtungen, die sich aus den Verträgen zwischen dem Dienstleistungserbringer und dem Kunden ergeben, sind im Allgemeinen im Abschnitt über die Dienstleistungsverträge geregelt (Art. 394-406 ZGB).
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Sie können die Dienstleistung 24 Stunden vor der Erbringung der Dienstleistung stornieren. Wenn Sie die Dienstleistung weniger als 24 Stunden im Voraus stornieren, zahlen Sie eine vom Spezialisten festgelegte Strafe, die zwischen 0 % und 100 % der Dienstleistungsgebühr beträgt.
Gibt die Plattform Informationen über den Verdienst von Spezialisten, die Zeit der Leistungserbringung und Namen an Dritte oder Behörden weiter?
Die Diplom Anforderungen für die Erbringung von Dienstleistungen in der Schweiz hängen von der Branche und der Art der Dienstleistung ab, die Sie erbringen möchten. In bestimmten Berufsfeldern wie Medizin, Recht oder Ingenieurwesen kann eine einschlägige Ausbildung und ein Diplom vorgeschrieben sein. Für die meisten Dienstleistungen ist jedoch kein Diplom erforderlich. Dazu gehören Reparatur-, Bau-, Reinigungs-, Design-, Beratungs-, IT- und andere Dienstleistungen.
In der Schweiz gibt es eine Grenze, bis zu der das Einkommen nicht besteuert wird. Diese Grenze kann jedoch je nach Kanton, Familienstand, Alter und anderen Faktoren variieren. Der allgemein akzeptierte Wert für die Mindestbesteuerung Grenze in der Schweiz liegt bei ca. 10.000 CHF pro Jahr.
Personen mit dem Status "S" können selbständig oder unselbständig erwerbstätig sein, aber in jedem Fall benötigen Sie eine Arbeitsbewilligung, die vom Kanton ausgestellt wird, in dem Sie arbeiten. Wenn Sie angestellt sind, meldet Ihr Arbeitgeber Sie bei den kantonalen Behörden an. Wenn Sie selbständig erwerbstätig sind, müssen Sie sich an das RAV wenden, ein Unterstützungssystem, das Menschen bei der Arbeitssuche hilft und Arbeitsberatung anbietet. In jedem Kanton der Schweiz gibt es ein RAV oder ähnliche Organisationen, die Arbeitslose und Arbeitssuchende unterstützen. Hier finden Sie die Adressen der Arbeitsvermittlungsstellen der einzelnen Kantone für eine Arbeitsbewilligung https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/sem/kontakt/kantonale_behoerden/Adressen_Meldeverfahren.html.
Ja, Sie haben das Recht, in der Schweiz zu arbeiten. Sie benötigen jedoch eine Arbeitsgenehmigung, bevor Sie eine Arbeit aufnehmen können.
Wenn Ihr Einkommen 2'300 Franken pro Jahr übersteigt, müssen Sie sich als Selbständigerwerbende anmelden. Sie müssen auch die Steuerpflicht für Ihre Nebenbeschäftigungen beachten. Es ist ratsam, sich bei den örtlichen Steuerbehörden oder Steuerberatern über die für Sie geltenden Steuervorschriften und -pflichten zu informieren. Je nach Art Ihrer Dienstleistungen benötigen Sie möglicherweise Genehmigungen oder Lizenzen für deren Erbringung. Sie sollten über Ihre Einnahmen und Ausgaben ein getrenntes Buch führen.
Nachstehend finden Sie einige ungefähre Schwellenwerte für die Anmeldung als Selbständigerwerbende in den verschiedenen Kantonen der Schweiz. Es ist jedoch zu beachten, dass sich diese Schwellenwerte im Laufe der Zeit ändern können, und es ist ratsam, sich bei den lokalen Behörden und Beratern nach den neuesten Informationen zu erkundigen. Kanton Zürich: Für kommerzielle Dienstleistungen: Schwellenwert von 2.300 CHF pro Jahr. Für das verarbeitende Gewerbe: Schwellenwert von 1.500 CHF pro Jahr. Kanton Bern: Für gewerbliche Tätigkeiten: Schwellenwert von 2.300 CHF pro Jahr. Für produzierende Tätigkeiten: Schwellenwert von CHF 1'500 pro Jahr. Dies sind nur einige Beispiele und die Schwellenwerte können von Kanton zu Kanton variieren. In jedem Fall muss zuerst eine Arbeitsbewilligung eingeholt werden.
Um sich in Zürich als Selbständigerwerbender anzumelden, wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Handelsregisteramt. Das Handelsregisteramt befindet sich an der Stauffacherstrasse 65/598004 Zürich. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an das Handelsregisteramt wenden, um weitere Informationen über die Voraussetzungen und das Verfahren für die Anmeldung einer selbständigen Erwerbstätigkeit in Zürich zu erhalten. In der Regel müssen Sie folgende Unterlagen und Informationen einreichen Ein Anmeldeformular mit Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und der beabsichtigten Tätigkeit. Dokumente, die Ihre Identität belegen (Pass oder Identitätskarte). Einen Geschäftsplan, der Ihre Tätigkeit, den Markt, die Konkurrenz und andere Informationen beschreibt. Informationen über Ihre finanzielle Situation, einschließlich Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Es ist ratsam, sich an einen professionellen Buchhalter oder Rechtsanwalt zu wenden, der Sie bei der Anmeldung als Selbständiger in Zürich berät und unterstützt.
Die konkreten Adressen der Zentren für die Anmeldung der selbständigen Erwerbstätigkeit in den verschiedenen Städten der Schweiz können sich im Laufe der Zeit ändern. Nachstehend finden Sie jedoch eine Liste einiger Städte und der zuständigen Behörden, bei denen Sie Informationen über die Anmeldung einer selbständigen Erwerbstätigkeit erhalten können: Zürich: Handelsregisteramt Zürich Stauffacherstrasse 65/59 8004 Zürich Genf: Office cantonal du registre du commerce (OCRC) Rue du Stand 26 1204 Genève Basel: Handelsregisteramt Basel-Stadt Spiegelgasse 12 4001 Basel Bern: Handelsregisteramt Kanton Bern Falkenplatz 1 3012 Bern Lausanne: Registre du commerce du canton de Vaud Rue Caroline 11 1014 Lausanne Luzern: Handelsregisteramt des Kantons Luzern Zentralstrasse 28 6003 Luzern Jules: Registre du commerce du canton de Fribourg Route André Piller 21 1762 Givisiez St. Gallen: Handelsregisteramt des Kantons Waadt Gallen Handelsregisteramt des Kantons St. Gallen Davidstrasse 41 9000 St. Gallen Winterthur: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Gallen Winterthur: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Zentralstrasse 112 8003 Zürich Dies sind nur einige Beispiele. Jeder Kanton hat seine eigene Behörde, die für die Anmeldung der selbständigen Erwerbstätigkeit zuständig ist. Es empfiehlt sich, bei den örtlichen Handelsregister Ämtern oder den Gewerbeämtern der Kantone nachzufragen.
In der Schweiz wird eine Arbeitsbewilligung (Permis de travail) für eine bestimmte Tätigkeit erteilt. Eine Arbeitsbewilligung ist in der Regel an ein bestimmtes Unternehmen oder einen Arbeitgeber und an einen bestimmten Arbeitsort gebunden.
Hier einige der wichtigsten Arten von Arbeitsbewilligungen in der Schweiz: Befristete Arbeitsbewilligung (L-Bewilligung): Dies ist eine Bewilligung für temporäre Arbeitskräfte, die für einen begrenzten Zeitraum in die Schweiz eingeladen werden. Die Dauer dieser Bewilligung beträgt in der Regel bis zu einem Jahr und kann verlängert werden. Kontingentierte Arbeitsbewilligung (B-Bewilligung): Diese Bewilligung ist für ausländische Arbeitskräfte bestimmt, die einen langfristigen Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Arbeitgeber haben. Die Anzahl der erteilten B-Bewilligungen ist durch Kontingente begrenzt, die von jedem Kanton festgelegt werden. Arbeitsbewilligung für Hochqualifizierte (L-Permit / B-Permit): Diese Bewilligung ist für hochqualifizierte ausländische Berufsleute bestimmt, die über besondere Fähigkeiten oder Ausbildungen verfügen, die für eine Tätigkeit in der Schweiz erforderlich sind. Die Gültigkeitsdauer und die Bedingungen dieser Bewilligung können je nach Situation variieren. Bewilligung für Selbstständigerwerbende: Diese Bewilligung richtet sich an Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben wollen. Um diese Bewilligung zu erhalten, müssen Sie einen detaillierten Businessplan einreichen und bestimmte Kriterien erfüllen. EU/EFTA-Bewilligung: Staatsangehörige der EU und der Schweiz benötigen aufgrund der Personenfreizügigkeit in der Regel keine Arbeitsbewilligung. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten kann jedoch eine Melde- oder Aufenthaltsbewilligung erforderlich sein.
In der Schweiz können die Anforderungen für die Erteilung einer Genehmigung je nach Art der Dienstleistung und je nach Kanton unterschiedlich sein. Im Allgemeinen ist jedoch für die folgenden Arten von Dienstleistungen eine Genehmigung erforderlich. Medizinische Dienstleistungen: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und andere Medizinalpersonen benötigen eine Bewilligung oder Registrierung, um ihre Tätigkeit ausüben zu können. Juristische Dienstleistungen: Rechtsanwälte, Notare und andere Angehörige von Rechtsberufen benötigen für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen eine Zulassung oder Registrierung. Finanzdienstleistungen: Banken, Versicherungsgesellschaften, Wertpapierfirmen und andere Finanzinstitute müssen über eine entsprechende Lizenz der Finanzaufsichtsbehörden verfügen. Tourismusdienstleistungen: Reisebüros, Reiseleiter und andere Unternehmen der Tourismusbranche müssen über eine entsprechende Lizenz oder Genehmigung verfügen. Gaststättengewerbe: Für die Eröffnung und den Betrieb von Restaurants, Cafés, Bars und anderen Gaststätten kann eine Lizenz oder Genehmigung erforderlich sein. Bauleistungen: Bauunternehmer und Baufirmen benötigen eine Lizenz oder Registrierung, um ihre Tätigkeit ausüben zu können.
In der Schweiz beträgt die normale Wochenarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte (100%) 42 Stunden. Das bedeutet, dass bei einer Standard-Vollzeitbeschäftigung 42 Stunden pro Woche gearbeitet werden muss.
Um genaue Informationen über die Anerkennung Ihrer Abschlüsse in der Schweiz zu erhalten, wenden Sie sich am besten an die Anerkennungs- und Bewertungsbehörden des jeweiligen Kantons oder der Universität, an der Sie Ihr Studium fortsetzen oder eine Stelle suchen möchten. Als Selbständigerwerbende/r in der Schweiz sind Sie verpflichtet, Beiträge zur AHV zu leisten. Die Beiträge zur AHV sind in zwei Komponenten unterteilt: Arbeitnehmerbeiträge und Arbeitgeberbeiträge. Als Selbständigerwerbende/r zahlen Sie beide Beiträge. Die AHV-Beiträge für Selbständigerwerbende werden auf der Grundlage Ihres Einkommens berechnet. Die AHV-Beiträge betragen rund 10,25 Prozent Ihres Einkommens. Es gibt jedoch eine jährliche Einkommensgrenze, bei deren Überschreitung der Beitragssatz reduziert wird.
Es ist recht einfach, in der Schweiz ein Unternehmen zu gründen. Hier sind einige Schritte https://www.kmu.admin.ch/kmu/en/home/concrete-know-how/setting-up-sme/starting-business.html
Die Gültigkeit Ihres Diploms in der Schweiz hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem davon, in welchem Land Sie Ihr Diplom erworben haben und ob es im schweizerischen Bildungssystem anerkannt ist. Das Anerkennungsverfahren umfasst in der Regel die folgenden Schritte:Antragstellung: Sie sollten sich an die zuständige Behörde des Schweizer Kantons wenden, in dem Sie Ihr Diplom verwenden möchten. Dies kann eine Universität, ein Berufsverband oder die kantonale Anerkennungsstelle sein. Einreichen der Dokumente: Unter Umständen benötigen Sie offizielle Kopien Ihrer Diplome, akademischen Zeugnisse, Studienpläne und anderer relevanter Dokumente. In der Regel wird eine Übersetzung der Dokumente in die Sprache des Kantons oder ins Englische, Französische, Deutsche oder Italienische verlangt. Bewertung und Vergleich: Die Anerkennungsstelle bewertet Ihre Diplome und vergleicht sie mit den entsprechenden Standards und Anforderungen in der Schweiz. Sie kann dabei das Ausbildungsniveau, den Studiengang, die akademischen Leistungen und andere Faktoren berücksichtigen. Entscheid und Anerkennung: Aufgrund der Ergebnisse der Bewertung werden Sie über den Anerkennungs Status Ihres Diploms informiert. Ihr Diplom kann vollständig, teilweise oder gar nicht anerkannt werden. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Anerkennung erhalten Sie ein offizielles Zeugnis oder eine Bescheinigung. Es ist wichtig zu wissen, dass das Anerkennungsverfahren je nach Kanton und den spezifischen Anforderungen der einzelnen Behörden unterschiedlich sein kann.
Eine Arbeitserlaubnis ist für jede Tätigkeit erforderlich, mit der ein Einkommen erzielt wird.
Die AHV-Beitragspflicht entsteht, wenn Sie einen bestimmten Status haben und ein Einkommen erzielen, das den Anforderungen des Sozialversicherungssystems entspricht. Die AHV-Beitragspflicht kann in folgenden Situationen entstehen: Erwerbstätigkeit: Wenn Sie in der Schweiz erwerbstätig sind, müssen Sie und Ihr Arbeitgeber Beiträge an die AHV bezahlen. Die Beiträge werden in der Regel automatisch vom Lohn abgezogen. Selbständigerwerbend: Als Selbständigerwerbende müssen Sie ebenfalls Beiträge an die AHV bezahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Ihrem Einkommen und ist in den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt. Altersrente: Wenn Sie in der Schweiz das Rentenalter erreichen (in der Regel 65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen), haben Sie Anspruch auf eine AHV-Rente, wenn Sie die erforderlichen Beitragszeiten erfüllt haben. Andere Fälle: Bestimmte andere Personengruppen können ebenfalls AHV-Beiträge zahlen, z. B. Personen, die eine Invalidenrente beziehen, oder Hinterbliebene von Beitragszahlungen. Es ist wichtig zu wissen, dass sich die spezifischen Regeln und Anforderungen bezüglich der AHV-Beitragspflicht im Laufe der Zeit ändern und je nach Status und Lebensumständen variieren können.
In der Schweiz hängt das Alter, ab dem Sie Dienstleistungen erbringen können, von der Art der Tätigkeit und den dafür geltenden Rechtsvorschriften ab. Im Folgenden finden Sie einige allgemeine Hinweise zu den Altersgrenzen für verschiedene Arten von Dienstleistungen: Erwerbstätigkeit: Das Alter, ab dem Sie in der Schweiz als Arbeitnehmer/in arbeiten dürfen, ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Im Allgemeinen liegt das Mindestalter für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach Bundesrecht bei 15 Jahren, wobei für Personen unter 18 Jahren Einschränkungen hinsichtlich der Art der Arbeit und der Arbeitszeit gelten. Selbstständige: Für Selbstständige können die Altersgrenzen flexibler sein, und das Alter, ab dem man Dienstleistungen erbringen darf, hängt von der jeweiligen Tätigkeit und den Anforderungen in diesem Bereich ab. Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich über die Anforderungen und Bewilligungen für Ihre spezifische Tätigkeit in Ihrem Kanton informieren. Freiwilligenarbeit: Die Altersgrenzen für Freiwilligenarbeit können je nach Organisation oder Programm, an dem Sie teilnehmen möchten, variieren. Einige Organisationen nehmen Freiwillige ab 16 Jahren auf, andere setzen die Altersgrenze höher an. In jedem Fall ist es ratsam, sich bei den für Ihre Tätigkeit zuständigen Behörden oder Institutionen nach den genauen Altersgrenzen und Anforderungen zu erkundigen.
In der Schweiz ist die Einkommenssteuer für alle natürlichen Personen obligatorisch, also sowohl für Schweizer als auch für Ausländer, die in der Schweiz leben oder arbeiten. Die Steuervorschriften gelten für alle Steuerpflichtigen in der Schweiz gleichermaßen und richten sich nach den einschlägigen Steuergesetzen und den Vorschriften des Kantons, in dem sie leben oder arbeiten. Diese Steuer muss auch von Personen entrichtet werden, die im Ausland leben, aber in der Schweiz arbeiten. Die Einkommensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen. Wer Einkommensteuer zahlt, muss also keine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Sie müssen nur einmal im Jahr eine reguläre Steuererklärung ausfüllen, wenn Ihr Jahreseinkommen 120.000 Franken übersteigt. Auch Selbstständige in der Schweiz sind einkommensteuerpflichtig. Als Selbstständigerwerbende/r gelten Sie als in der Schweiz steuerlich ansässig und müssen Steuern auf Ihr Einkommen zahlen. Selbstständig Erwerbstätige werden auf der Grundlage der Gewinne oder Einkünfte aus ihrer selbstständigen Tätigkeit besteuert. Sie müssen Ihre Steuern selbst berechnen und zahlen, Steuererklärungen einreichen und die vom Wohnsitzkanton festgelegten Regeln und Steuersätze einhalten. Es ist ratsam, sich bei den Steuerbehörden Ihres Kantons oder bei einem Spezialisten für Steuerrecht über die für Ihre selbständige Tätigkeit geltenden Steuerpflichten und -verfahren zu informieren.
Die Anzahl der Stunden, die Studierende in der Schweiz arbeiten können, ist begrenzt. In der Regel beträgt die studentische Arbeit zwischen 15 und 20 Stunden pro Woche. Internationale Studierende dürfen maximal 15 Stunden pro Vorlesungszeit arbeiten. Während der Schulferien (Sommer und Winter) oder zwischen den Semestern können Studierende jedoch Vollzeit arbeiten (in der Regel 40 Stunden pro Woche), wobei die Anzahl der Stunden nicht begrenzt ist.
Es ist ratsam, Ihren Arbeitsvertrag und die internen Vorschriften Ihres Unternehmens daraufhin zu überprüfen, ob sie spezifische Anweisungen zur Schwarzarbeit oder zur Meldepflicht für zusätzliche Arbeit enthalten. Enthält Ihr Arbeitsvertrag Bestimmungen zu Interessenkonflikten oder zur Meldepflicht von Nebentätigkeiten, sollten Sie diese Vorschriften einhalten und den Arbeitgeber über Ihre Absicht, Teilzeit zu arbeiten, informieren.
Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige benötigen auch für kurzfristige Tätigkeiten eine Arbeitsbewilligung. Im Allgemeinen benötigen in der Schweiz lebende ausländische Staatsangehörige eine Arbeitsbewilligung, um in der Schweiz zu arbeiten, unabhängig davon, ob sie Dienstleistungen erbringen oder andere Tätigkeiten ausüben. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, z. B. für Bürger der Europäischen Union (oder der Europäischen Freihandelsassoziation), die gemäß den einschlägigen Regelungen Anspruch auf Freizügigkeit und Zugang zum Arbeitsmarkt in der Schweiz haben können.
Alle Datenübertragungen auf der Helpmarket. ch Website ist vollständig verschlüsselt und sicher. Alle unsere Websites unterstützen den HTTPS-Standard. Ihre Daten werden nach strengen Richtlinien gespeichert. Einige Tipps zur Sicherheit von Passwörtern und persönlichen DatenVerwenden Sie sichere Passwörter. Bewahren Sie persönliche Daten sicher auf und geben Sie sie nicht über unsichere Kanäle weiter. Aktualisieren Sie Ihre Software regelmäßig und verwenden Sie Antivirensoftware. Seien Sie in der Online-Umgebung vorsichtig.
Nein, in der Schweiz sind die Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, in die AHV einzuzahlen. Die AHV ist eine obligatorische Sozialversicherung, die Renten, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten gewährt. Alle erwerbstätigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, einschließlich Selbstständige, müssen Beiträge zur AHV leisten. Die Nichtleistung von Beiträgen kann rechtliche Konsequenzen und Einschränkungen bei künftigen Sozialleistungen und Rentenzahlungen nach sich ziehen.
Ja, das ist in der Schweiz möglich. Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, können Sie ohne den Status eines Selbstständigen arbeiten, solange Ihr Jahreseinkommen 750 Franken nicht übersteigt. Das bedeutet, dass Sie keine Steuern und Beiträge an Sozialprogramme wie die ANV (Autonome Renten) und die IV (Invalidenversicherung) zahlen müssen. Übersteigt Ihr Jahreseinkommen jedoch diesen Schwellenwert, müssen Sie sich unter Umständen als Selbständigerwerbende/r oder als Arbeitnehmer/in anmelden und die entsprechenden Steuer- und Beitragspflichten erfüllen.
Nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Art. 394-406 ZGB) ist es wichtig, die folgenden wesentlichen Elemente in den schriftlichen Vertrag aufzunehmen: Beschreibung der Leistungen: Klare und vollständige Beschreibung der zu erbringenden Leistungen. Vergütung: Zahlungsbedingungen für die zu erbringenden Dienstleistungen. Fälligkeitstermine: Festlegung des Beginns und des Endes der Dienstleistungen. Haftung der Parteien: Bedingungen für die Haftung bei Nichterfüllung der Verpflichtungen. Kündigungsbedingungen: Mögliche Kündigungsbedingungen und Verfahren in solchen Fällen. Vertraulichkeit: Gegebenenfalls Bestimmungen zur Vertraulichkeit. Anwendbares Recht: Bestimmung des anwendbaren Rechts, insbesondere wenn die Parteien in verschiedenen Rechtsordnungen ansässig sind. Der Vertragsabschluss wird durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts oder Beraters unterstützt, um sicherzustellen, dass alle Bestimmungen rechtmäßig und im besten Interesse beider Parteien sind. Dies hilft, potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden und sorgt für Klarheit zwischen den Parteien.
Sie müssen nicht im Kanton Ihres Arbeitsortes wohnen.
In der Schweiz besteht keine Scheck- oder Stempelpflicht für Dienstleistungserbringer. Es ist jedoch ratsam, über ein zuverlässiges Buchhaltungssystem für Ihre Finanztransaktionen zu verfügen und Ihren Kunden einen Nachweis über die erbrachten Dienstleistungen und die gezahlten Beträge zu liefern. Es ist wichtig klarzustellen, dass das Führen genauer und transparenter Finanzunterlagen ein wichtiger Bestandteil Ihrer Geschäftstätigkeit in der Schweiz ist.
Vom Bruttolohn abziehen - AHV, IV, EO (ca. 5,15%) - UVG - BVG - ALV (1,1%) - NBU (0,7% bis 3,4%) = Nettolohn https://www.lohncomputer.ch/de/rechner/
In der Schweiz sind Studierende in der Regel verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO) zu zahlen, wenn sie einer bezahlten Beschäftigung nachgehen. Diese Beiträge bestehen aus zwei Teilen: 1) Rentenbeiträge (AHV), die sich auf 5. 275% des Verdienstes, und 2) Unfallversicherungsbeiträge (IV/EO), die 1. 1% des Lohns.
Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind und in der Schweiz studieren, müssen Sie in den meisten Fällen keine Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO) im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitseinkommen zahlen. Die Pflicht zur Zahlung dieser Beiträge entsteht in der Regel mit der Volljährigkeit. Beachten Sie jedoch, dass die spezifischen Regeln je nach Kanton und anderen Faktoren unterschiedlich sein können. Es ist ratsam, sich an die Sozialversicherungsbehörden zu wenden oder sich von einer Fachperson beraten zu lassen, um genaue Informationen über Ihre Situation und Ihre Beitragspflichten als Studierende/r in der Schweiz zu erhalten.
Wir geben Ihre Kontaktdaten nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weiter, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder um Ihre Anfragen zu erfüllen.
In der Schweiz ist die Anmeldung bei der Ausgleichskasse (AHV/IV/EO-Ausgleichsfonds) für alle Arbeitnehmer ab Beginn des Arbeitsverhältnisses verpflichtend. Die Anmeldung muss innerhalb von 30 Tagen ab Beschäftigungsbeginn erfolgen. Sie müssen sich an die AHV-Ausgleichskasse Ihres Kantons wenden und die für die Anmeldung notwendigen Angaben machen. Auf diese Weise ist es möglich, die AHV-Nummer (Versicherungsnummer) zu erhalten und mit der Zahlung der entsprechenden Beiträge zu beginnen.
In der Schweiz müssen Sie Ihre selbständige Erwerbstätigkeit innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit anmelden. Die Anmeldung der selbständigen Erwerbstätigkeit muss bei der zuständigen Behörde Ihres Kantons erfolgen. Wenden Sie sich an die zuständige kantonale Stelle oder an Ihr örtliches Gewerbeamt, um Informationen über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anmeldung einer selbständigen Erwerbstätigkeit in Ihrer Region zu erhalten.
Wenn Sie in der Schweiz eine Dienstleistungsfachkraft für weniger als 8 Stunden pro Woche beschäftigen, müssen Sie eine Unfallversicherung abschließen. Diese Versicherung ist für alle Arbeitnehmer in der Schweiz obligatorisch, auch für Hausangestellte, unabhängig von der Anzahl der Wochenstunden. Sie schützt vor Arbeitsunfällen und deckt die medizinischen Kosten und den Einkommensverlust im Falle einer arbeitsbedingten Verletzung oder Krankheit. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach den erforderlichen Unterlagen und Verfahren für den Abschluss einer Unfallversicherung für eine Dienstleistungsfachkraft.
In der Schweiz wird die Unfallversicherung in der Regel von der Person bezahlt, die die Dienstleistung erbringt (Selbständigerwerbende). Dies gehört zu ihren Pflichten und Verantwortlichkeiten als Arbeitnehmer. Sie müssen sich selbst um ihre Versicherung kümmern und die entsprechenden Prämien selbst bezahlen. In einigen Fällen kann jedoch eine Ausnahme gemacht werden, wenn die Parteien im Rahmen der Vereinbarung etwas anderes vereinbart haben. Im Falle eines Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber zuständig.
Wenn Sie einen Pass der Europäischen Union (EU) besitzen und in der Schweiz Dienstleistungen erbringen möchten, gehen Sie wie folgt vor: Melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung an, wenn Sie beabsichtigen, länger als 90 Tage in der Schweiz zu bleiben. Prüfen Sie, ob Sie eine Arbeitsbewilligung benötigen, abhängig von der Art Ihrer Tätigkeit und der Dauer Ihres Aufenthalts. EU-Bürger benötigen in der Regel keine Arbeitsbewilligung. Melden Sie sich bei den Schweizer Steuerbehörden an und beantragen Sie eine Steuernummer, wenn Sie in der Schweiz Einkünfte aus der Erbringung von Dienstleistungen erzielen. Prüfen Sie die Versicherungsanforderungen je nach Art der von Ihnen erbrachten Dienstleistung. Es wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wenden Sie sich an die lokalen Behörden, die Steuerverwaltung und andere zuständige Stellen in der Schweiz, um weitere Informationen zu Ihrer spezifischen Situation zu erhalten.
Wenn Sie als Flüchtling mit S-Status in der Schweiz Dienstleistungen erbringen möchten, müssen Sie die folgenden Schritte befolgen: Erwerben Sie eine Arbeitsbewilligung: Erkundigen Sie sich bei Ihrer lokalen Ausländerbehörde oder bei der zuständigen Migrationsbehörde, wie Sie eine Arbeitsbewilligung erhalten können. Geben Sie dabei Ihren Flüchtlingsstatus mit dem Status S an. Möglicherweise erhalten Sie eine spezielle Arbeitserlaubnis oder Ihre Situation wird individuell geprüft. Anmeldung beim Finanzamt: Sobald Sie Ihre Arbeitserlaubnis erhalten haben, melden Sie sich beim örtlichen Finanzamt an und erhalten eine Steueridentifikationsnummer. Damit sind Sie in der Lage, Ihre Einkünfte aus den von Ihnen erbrachten Dienstleistungen zu versteuern. Prüfen Sie Ihre Versicherungspflichten: Je nach Art der von Ihnen angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie möglicherweise eine Haftpflichtversicherung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Versicherungsgesellschaft nach den Anforderungen und schließen Sie die erforderliche Versicherung ab.
Wenn Sie als Flüchtling mit F-Status in der Schweiz Dienstleistungen erbringen möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Beantragen Sie eine Arbeitsbewilligung: Als Flüchtling mit F-Status unterliegen Sie möglicherweise Arbeitseinschränkungen. Wenden Sie sich an Ihre örtliche Ausländer- oder Migrationsbehörde, um zu erfahren, ob es möglich ist, eine Arbeitsbewilligung oder eine Sonderbewilligung für die Erbringung von Dienstleistungen zu erhalten. Weisen Sie dabei auf Ihren Flüchtlingsstatus mit dem Status F hin. Prüfen Sie die Möglichkeit einer selbständigen Tätigkeit: In einigen Fällen können Sie sich als Flüchtling mit F-Status als Selbstständiger anmelden und eine Dienstleistung anbieten. Informieren Sie sich über die örtlichen Anforderungen und Verfahren für Selbstständige, um herauszufinden, wie Sie die erforderlichen Genehmigungen beantragen und erhalten können. Anmeldung beim Finanzamt: Wenn Sie zur Erbringung von Dienstleistungen berechtigt sind, müssen Sie sich beim örtlichen Finanzamt anmelden und eine Steuernummer beantragen. Damit sind Sie in der Lage, Ihre Einkünfte aus der Erbringung von Dienstleistungen zu versteuern. Versicherung: Informieren Sie sich über die Versicherungsanforderungen, die für die von Ihnen angebotenen Dienstleistungen gelten. Möglicherweise benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung, um sich gegen mögliche Ansprüche oder Schäden im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit abzusichern.
Wenn Sie Dienstleistungen in der Schweiz erbringen, ist es ratsam, zusätzliche Versicherungen abzuschließen, um sich gegen mögliche Risiken und rechtliche Probleme abzusichern. Hier einige Versicherungen, die Sie für die Erbringung von Dienstleistungen benötigen: Haftpflichtversicherung (Haftung für Schäden): Diese Versicherung schützt Sie vor möglichen Ansprüchen und Schäden im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit. Sie können Personenschäden, Sachschäden oder andere Verluste abdecken, die durch Ihre Dienstleistungen verursacht werden können. Sachversicherung: Wenn Sie bei der Erbringung Ihrer Dienstleistungen bestimmte Geräte, Werkzeuge oder Materialien verwenden, kann eine Sachversicherung helfen, Ihre Vermögenswerte gegen drohenden Verlust, Beschädigung oder Diebstahl zu schützen. Haftpflichtversicherung: Je nach Art Ihrer Dienstleistungen kann eine Unfallversicherung sinnvoll sein. Sie bietet Schutz, wenn Sie verletzt werden oder andere Unfälle erleiden, die zu Einkommensverlusten oder medizinischen Kosten führen können. Sonstige Versicherungen: Je nach Art der von Ihnen angebotenen Dienstleistungen können weitere Versicherungen erforderlich sein. Wenn Sie beispielsweise medizinische oder beratende Dienstleistungen erbringen, kann eine Berufshaftpflichtversicherung erforderlich sein.
In der Schweiz kann die Häufigkeit der Steuerzahlungen für Selbstständige je nach Kanton, in dem Sie wohnen, variieren. Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung und die Zahlung der Steuern können von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein.
Sie können sich hier informieren: https://www.kmu.admin.ch/kmu/en/home/concrete-know-how/setting-up-sme/starting-business.html
Eine Schadensversicherung für einen selbständigen Unternehmer, der Bau- oder Renovierungsarbeiten durchführt, kann sich je nach Größe des Unternehmens und den damit verbundenen Risiken auf ca. 500-2000 CHF pro Jahr belaufen. Eine Reinigungskraft in der Schweiz ist durchschnittlich für 300-1000 CHF pro Jahr versichert. Um jedoch genauere Informationen über die Kosten einer Schadensversicherung für Ihre spezifische Situation zu erhalten, sollten Sie sich an Versicherungsgesellschaften oder Versicherungsmakler in der Schweiz wenden, um ein individuelles Angebot und einen Kostenvoranschlag zu erhalten.
1. Sie müssen eine Arbeitserlaubnis beim Amt für Wirtschaft und Arbeit beantragen. 2. Melden Sie sich bei der SVA an, nachdem der erste Kunde erschienen ist (Sie müssen ihnen einen Zahlungsnachweis für die erbrachte Dienstleistung vorlegen).

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